Allgemeine Geschäftsbedingungen «Catering und Pizza-Truck»

 

Für sämtliche Leistungen, wie zum Beispiel Catering, Pizza-Truck-Catering, Gastronomische Dienstleistungen und Events («Dienstleistung») der Tundo GmbH gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Catering und Pizza-Truck (die «AGB Catering und Pizza-Truck»).

Der Kunde stimmt der ausschliesslichen Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Tundo GmbH vorbehaltslos zu und anerkennt deren Vorrang gegenüber den abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Tundo GmbH nicht verbindlich, auch wenn sie von der Tundo GmbH nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.

 

1. Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen

a) Auf Anfrage und gestützt auf den Angaben des Kunden stellt die Tundo GmbH dem Kunden für die gewünschten Dienstleistungen eine detaillierte Offerte zu (die «Offerte»). Die Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern die Tundo GmbH ein durch den Kunden unterzeichnetes Doppel der Offerte und Auftragsbestätigung bis zum in der Offerte definierten Gültigkeitsdatum seit Ausstellung zurückerhalten hat (der «Auftragsbestätigung»). Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums, ist die Tundo GmbH nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung.

b) Erhält die unterzeichnete und retournierte Offerte Änderungen des Kunden, so gilt die abgeänderte Offerte als Anfrage an die Tundo GmbH zur Ausstellung einer neuen Offerte nach Ziffer 1a und ist für die Tundo GmbH nicht verbindlich.

c) Es besteht kein Anspruch auf Änderungen der Auftragsbestätigung. Änderungswünsche nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung setzen eine neue Offerte der Tundo GmbH voraus und liegen im Ermessen der Tundo GmbH. Wird die neue Offerte als Auftrag bestätigt, so ersetzt diese die ursprüngliche Auftragsbestätigung.

d) Offerte und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen. Allfällige mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.

e) Bestätigt der Kunde eine Offerte und die darin aufgeführten Dienstleistungen per E-Mail, so gilt dies als angenommen und der Vertrag kommt zustande, unabhängig davon, ob die Tundo GmbH noch auf eine Unterschrift auf der Offerte besteht.

 

2. Preise

a) Es gelten ausschliesslich die Preise gemäss bestätigter Offerte per E-Mail oder unterzeichneter Auftragsbestätigung. Die Preise sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer.

b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Offerte genannten Preise hinsichtlich der Arbeitsstunden und dem Materialverbrauch Schätzungen sind, die auf den Angaben des Kunden und Erfahrungswerten basieren. Die effektiven Arbeitsstunden und Materialkosten sind der Schlussrechnung zu entnehmen.

c) Zusätzlich konsumierte Getränke und Speisen, oder längere Arbeitsstunden, die nicht von der Offerte gedeckt sind, oder Produkte, die nach effektivem Konsum abgerechnet werden, werden zusätzlich mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Tundo GmbH ist allerdings nur zur Bereitstellung der offerierten Mengen gemäss Offerte verpflichtet; darüberhinausgehende Konsumation richtet sich je nach Verfügbarkeit.

d) Minderkonsum führt nicht zu einer Preisreduktion. Bestellte, aber nicht konsumierte Ware wird vollumfänglich verrechnet. Ausgenommen sind nach effektivem Verbrauch abgerechnete Produkte.

 

3. Zahlungsbedingungen

a) Bei Erteilung des Auftrags wird eine Akontozahlung in der Höhe von 50 % des Gesamtbetrages fällig. Die Akontozahlung ist bis 7 Tage vor Anlassbeginn auf das Konto von Tundo GmbH zu überweisen.

b) Nach Beendigung der Dienstleistung stellt Tundo GmbH eine Schlussrechnung an den Kunden basierend auf dem Vertrag und den effektiven Konsum und erbrachten Leistungen. Der Kunde bezahlt die Schlussrechnung innert 10 Tagen seit Erhalt.

 

4. Leistungen der Tundo GmbH

a) Tundo GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen professionell, sorgfältig und mit bestmöglicher Qualität auszuführen und sich soweit möglich nach den Wünschen des Kunden zu richten. Weiter verpflichtet sich Tundo GmbH, die vereinbarten Mengen an Produkten bereit zu stellen und besorgt das für die Zubereitung notwendige Material. Tundo GmbH sichert die Einhaltung von zugesicherten Qualitätsstandards bei Speisen und Getränken zu.

b) Die konkret zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag. Auf weitergehende Leistungen besteht kein Anspruch.

 

5. Rechte und Pflichten des Kunden

a) Die Offerte ist kostenlos und richtet sich – soweit möglich – nach den Wünschen des Kunden.

b) Der Kunde verpflichtet sich, spätestens vierzehn (14) Tage vor Dienstleistungserbringung die genaue Personenzahl anzugeben, sofern diese für die Rechnungsstellung massgebend ist. Die genaue Personenzahl darf gegenüber der vertraglich vereinbarten Personenzahl nicht wesentlich reduziert werden.

c) Der Kunde trägt die Verantwortung für das Vorliegen sämtlicher für die Erbringung der Dienstleistung notwendiger Bewilligungen.

d) Werden an einer Veranstaltung Foto- oder Filmproduktion erstellt, so überträgt der Kunde sämtliche, denkbare Formen des Urheberrechts an die Tundo GmbH. Der Kunde gestattet der Tundo GmbH eine zeitliche, räumliche und uneingeschränkte Verwendung der erzeugten Ergebnisse unwiderruflich. Der Kunde willigt explizit ein, dass die Tundo GmbH Bild und Videomaterial aufnehmen und für eigene Werbezwecke verwenden darf. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so hat er dies in schriftlicher Form auf der Offerte explizit zu erwähnen.

 

6. Material und Infrastruktur

a) Auf Wunsch des Kunden und nach Vereinbarung stellt Tundo GmbH Gebrauchs- und Retourmaterial (Gläser, Geschirr, Besteck, Servietten, Equipment etc.) gemäss Offerte zur Verfügung. Der Kunde ist für die vollständige und unbeschädigte Rückgabe von Mehrweggeschirr sowie deren Verwendung an der Veranstaltung verantwortlich. Allfällige Verluste und Schäden gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Anschaffungswert in Rechnung gestellt. Das Eigentum an gestelltem Retourmaterial verbleibt in jedem Fall bei Tundo GmbH.

b) Findet die Dienstleistungserbringung in einer vom Kunden gestellten Lokalität statt, so ist dieser für den notwendigen Mindeststandard an Infrastruktur verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde für funktionierende Strom- und Wasseranschlüsse, Zufahrtsmöglichkeiten und die nötige Bodenbeschaffenheit für die Infrastruktur Elemente (Fahrzeuge, Technik etc.). Ist die vertragsgemässe Dienstleistungserbringung aufgrund mangelhafter Infrastruktur nicht möglich, so ist der Kunde zur Bezahlung des vertraglichen Preises verpflichtet.

 

7. Stornierung und Verschiebung

a) Bei Stornierung des Auftrags werden folgende Stornogebühren des vereinbarten Auftragspreises fällig (Tage bis Eventdatum).

  • Bis 30 Tage: 25%
  • 31 bis 15 Tage: 50 %
  • 14 bis 8 Tage: 75 %
  • 7 bis 0 Tage: 100 %

b) Bis 31 Tage vor Eventdatum und Dienstleistungserbringung kann ohne Kostenfolge auf ein neues Datum verschoben werden. Möchte der Auftraggeber das Eventdatum weniger als 30 Tage vorher verschieben, stellt Tundo GmbH dem Auftraggeber eine Liste mit den damit verbundenen Mehrkosten zu. Erst wenn der Kunde die Mehrkosten akzeptiert, wird der Auftrag zu den vereinbarten Konditionen, zuzüglich Mehrkosten, verschoben.

 

8. Haftung

a) Der Kunde haftet unabhängig vom Verschulden für jegliche Verluste und Schäden an Material und Lokalität der Tundo GmbH.

b) Tritt der Kunde als Vermittler, Organisator oder in sonstiger Weise als Vertreter auf, so haftet er solidarisch mit dem Veranstalter für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für die Bezahlung der Schlussrechnung.

c) Tundo GmbH haftet nur für grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten. Insbesondere wird die Haftung für kleinere Verschmutzungen ausgeschlossen.

d) Die Haftung der Tundo GmbH für Hilfspersonen und Subunternehmer wird vollumfänglich ausgeschlossen. Auch wenn die Tundo GmbH Subunternehmer für einen Teil der Komponenten des Auftrags selbst beauftragt.

e) Tundo GmbH schliesst jegliche Haftung für Schäden durch Speisen und Getränke aus, die der Kunde nach der Erbringung der Dienstleistung übernimmt, insbesondere für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Transport, hygienische Behandlung, Ablaufdatum oder sonstigen unsachgemässen Umgang.

 

9. Allgemeine Bestimmungen

a) Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Änderungswünsche und Offerten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

b) Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.

c) Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, wird Tundo GmbH von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.

b) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Brugg, Aargau.

 

Mönthal, 28. März 2025